Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Marcher Fleischwerke GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website karriere.marcher.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.2“ bzw. mit dem geltenden europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Einige, vorwiegend ältere Bilder enthalten keine alternative Textbeschreibung, Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 nicht erfüllt. An der Behebung des Problems wird gearbeitet.

Für Videos die nur Hintergrundmusik enthalten, sind keine Audiodeskription verfügbar. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 nicht erfüllt.
Für Videos mit gesprochenen Inhalten sind keine Untertitel verfügbar. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 nicht erfüllt. Wir sind bestrebt dies bei künftigen Videos zu vermeiden.

b) Externe Drittanbieter-Inhalte

Die auf der Seite eingebundene Google Maps-Karte zur Darstellung der Unternehmensstandorte ist nicht vollständig barrierefrei.
Wir haben keinen Einfluss auf die barrierefreie Ausgabe dieses Dienstes. Als Alternative sind Informationen zu den Standorten auf einer eigenen Seite, erreichbar über das Hauptmenü. verfügbar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 5. November 2025 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form einer von einem Dritten (KJU GmbH) vorgenommenen Bewertung der grundlegenden Komponenten ausgewählter Webseiten mittels Evaluierung nach WCAG 2.2 AA im Jahr 2025.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie bei der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen –, so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte mit dem Betreff „Meldung einer Barriere auf der Website karriere.marcher.at“ an office@marcher.at.

Bitte beschreiben Sie konkret das Problem und führen Sie die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie so rasch wie möglich kontaktieren.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Zum Kontaktformular der Beschwerdestelle

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere auf Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zurechenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren